PRIMALPIXEL

Barrierefreiheit.

Was diese Seite kann, was sie noch nicht kann, und wohin du schreibst, wenn etwas hakt.

Diese Erklärung gilt für primal-pixel.de. Unser Angebot richtet sich an Unternehmen; ob das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für diese Seite gilt, ist nicht abschließend geklärt. Wir bauen sie trotzdem nach WCAG 2.2 Stufe AA, weil unsere Kunden Seiten kaufen, die das können.

Stand

Die Seite ist nach unserer Prüfung vom 22.09.2026 mit WCAG 2.2 AA vereinbar. Geprüft wurde jede Seite automatisch mit axe-core über Playwright/Chromium sowie von Hand mit Tastatur bei 390 und 1440 Pixel Breite.

Was umgesetzt ist

  • Überschriften, Landmarken (Kopf, Navigation, Inhalt, Fuß) und ein Sprunglink zum Inhalt auf jeder Seite.
  • Alle Bedienelemente mit der Tastatur erreichbar, Fokus sichtbar als 3 Pixel breiter Rahmen.
  • Kontraste mindestens 4,5:1 für Text und 3:1 für große Schrift; die Grünmarkierung der Messwerte liegt bei 12:1 auf dem dunklen Grund.
  • Formulare mit Beschriftung je Feld, Fehlermeldung direkt am Feld, Pflichtfelder benannt.
  • Der Befund-Rechner meldet seine Schritte und das Ergebnis über einen Live-Bereich an Screenreader.
  • Bewegung nur, wo sie etwas erklärt; mit der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ erscheint alles sofort.
  • Schriftgröße mindestens 16 Pixel, Vergrößerung auf 200 % ohne Verlust.

Bekannte Lücken

  • Der Vorher-Nachher-Regler auf der Startseite ist ein Schieberegler; die beiden Bildzustände sind über den Alternativtext beschrieben, aber nicht einzeln anspringbar.
  • Die Messwerte im Rechner erscheinen nacheinander; ein Screenreader liest sie in der Reihenfolge, in der sie eintreffen, nicht als Tabelle.
  • Die Blogartikel stammen vom März 2026 und wurden nur automatisch geprüft, nicht von Hand mit einem Screenreader.

Rückmeldung

Findest du eine Hürde, schreib an hallo@primal-pixel.de oder ruf an: 06181 4346941. Wir antworten innerhalb von 10 Werktagen und beheben, was wir beheben können.

Schlichtung

Wenn dich unsere Antwort nicht zufriedenstellt, kannst du dich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden. Ob sie für ein reines Unternehmensangebot zuständig ist, entscheidet sie.

Erstellt am 22.09.2026. Ersetzt die Erklärung vom 15.03.2026.